Alte Photovoltaik-Anlagen: Was tun, wenn die EEG-Förderung endet?
Für Photovoltaik-Anlagen endet die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren. Die Verbraucherzentrale Bayern verrät, was danach gilt und wie die Anlagen weiter wirtschaftlich genutzt werden können.
Immer mehr Photovoltaik-Anlagen fallen aus der EEG-Förderung. Doch auch 20 Jahre nach Inbetriebnahme funktionieren sie oft weiter einwandfrei. Deshalb dürfen sie auch weiterhin Strom ins Netz einspeisen: Bis zum Jahr 2032 muss der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und betrug in den letzten drei Jahren stets über 8 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung erhalten Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen unabhängig davon, ob der gesamte Solarstrom oder nur der Strom ins Stromnetz fließt, der nach der Eigennutzung übrig bleibt.
Ist es sinnvoll, auf Eigenverbrauch umzustellen?
Statt weiter auf die Einspeisung ins Stromnetz zu setzen, können Nutzer von Photovoltaik-Anlagen auch auf Eigenverbrauch umstellen. „Der Reiz liegt darin, dass Besitzer weniger teuren Strom aus dem Stromnetz beziehen müssen und so einen Teil ihrer bisherigen Stromkosten einsparen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Jede erzeugte Kilowattstunde, die man selbst verbraucht, kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage nur die laufenden Betriebskosten. Diese sind hauptsächlich Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung und Zählerkosten.“ Ob sich die Entscheidung für eine Umstellung lohnt, prüfen die Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern anbieterunabhängig und individuell.
Umstellung auf Eigenverbrauch – was ist zu beachten?
Soll der Solarstrom künftig im eigenen Haus genutzt werden, muss ein Fachbetrieb die elektrotechnischen Arbeiten ausführen. Dafür wird die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank entsprechend umgeklemmt. Dies kostet im einfachsten Fall ab 200 Euro. Ist die Umstellung mit größerem Modernisierungsaufwand verbunden, kann es deutlich teurer werden. Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines oft nötigen neuen Zählerschranks können die Installationskosten auf 2000 Euro steigen. Dazu kommen die Kosten für den Speicher selbst. „Wer seine Ü20-Photovoltaik-Anlage weiterbetreiben will, sollte sich über Zuschüsse informieren, denn einige Kommunen bieten Unterstützung“, rät Goldbrunner.
Goldbrunner weist zudem darauf hin, dass neben einem Anlagencheck auch die Versicherung geklärt sein sollte: „Betreiber sind gut beraten, die Anlage immer bei ihrer Gebäudeversicherung und bei ihrer Privathaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung anzumelden. Dort werden die Anlagen in der Regel für wenige Euro mehr oder sogar kostenlos mitversichert.“ Haben Betreiber für ihre alte Photovoltaik-Anlage noch eine spezielle Elektronik- oder Photovoltaik-Versicherung, zahlen sie dafür einen vergleichsweise hohen Beitrag. Nach Ablauf der EEG-Vergütung ist das meist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Kündigen kann man die Spezialversicherung in der Regel jährlich.
Aktuelle ausführliche Informationen und Tipps rund um den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage bietet auch der „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentralen.
Bei sämtlichen Fragen zum Weiterbetrieb oder zum Austausch einer Ü20-PV-Anlage hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Neue Heizungsbroschüre "Welche Heizung passt zu mir"
Das Thema Heizungstausch beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger und es sind viele Informationen im Umlauf. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet daher eine ausführliche, verständliche und Broschüre:
Broschüre_Heizungswechsel_2024
- Aktuelle Regelungen im GEG
- Alternativen zu fossilen Heizsystemen
- Förderungen zum Heizungstausch
- Möglichkeiten der Heizungsoptimierung
Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet?
Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt erste Einschätzung
Pünktlich zum Herbst hat für viele Menschen die Heizsaison bereits begonnen. Mit Einzug der kühleren Jahreszeit stellen sich auch viele Hauseigentümer die Frage nach der Heiztechnik der Zukunft. Im Fokus steht dabei eindeutig die Wärmepumpe.
„Um eine Wärmepumpe effizient und nachhaltig zu betreiben, sollte ein Haus zwei Voraussetzungen erfüllen: Es sollte über eine gute Wärmedämmung verfügen und ein Niedertemperaturheizsystem haben“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Besonders in Altbauten ist vor der Installation einer Wärmepumpe oft eine energetische Sanierung inklusive Dämmung sinnvoll. Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn sie niedrige Vorlauftemperaturen erzeugen. Das Gebäude sollte daher idealerweise über eine Fußbodenheizung oder über großflächige Heizkörper verfügen. Aber selbst mit herkömmlichen Heizkörpern können Eigentümer oft eine Wärmepumpe betreiben.
Hohe staatliche Förderung für selbstgenutzte Immobilien
Laut Verbraucherzentrale Bayern ist der Zeitpunkt für die Planung jetzt günstig. Seit Anfang 2024 ist das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freigeschaltet. Wer sein Heizsystem auf erneuerbare Energien umstellt, bekommt eine Grundförderung von 30 Prozent. Ist der Heizungstausch bis Ende 2028 durchgeführt, winkt ein zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Wird die Immobilie vom Eigentümer selbst genutzt und liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro, kommt ein Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent hinzu. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Kosten begrenzt.
Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern bietet Orientierung
Ob das eigene Zuhause schon jetzt fit ist für eine Wärmepumpe, kann die Energieberatung der Verbraucherzentralen Bayern in einer individuellen und anbieterunabhängigen Beratung einschätzen. Vor Ort oder bei einer Online-Beratung analysieren die Experten den energetischen Zustand des Hauses und geben Empfehlungen zur Modernisierung und zur Wahl des passenden Heizsystems. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wärmedämmung: Geld sparen mit schrittweiser Sanierung
Wie Hausbesitzer bei der Gebäudehülle den größten Effekt erzielen – und dabei von staatlicher Förderung profitieren
Je höher die Heizkosten, desto mehr Geld können Hauseigentümer durch eine bessere Gebäudedämmung sparen. Dabei muss nicht das ganze Wohngebäude auf einmal saniert werden. „In vielen Fällen ist eine schrittweise Sanierung sinnvoll“, sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Hausbesitzer sollten mit den Maßnahmen beginnen, die den größten Dämmungseffekt haben wie etwa die Dämmung der oberen Geschossdecke. Bei kleinem Budget können sie weitere Maßnahmen über mehrere Jahre verteilen und Förderungen nacheinander beantragen.“
Bei der effizienten Umsetzung der notwendigen Wärmedämmmaßnahmen hilft die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Experten geben individuelle Empfehlungen, wie die Wärmedämmung sinnvoll mit Sanierungsschritten kombiniert werden kann, die in den kommenden Jahren ohnehin anstehen. Eine Aufstellung zeigt, mit welcher Maßnahme Hausbesitzer den größten Dämmungseffekt erzielen.
Schrittweise Sanierung lohnt vor allem bei begrenztem Budget
Bei der Wärmedämmung können Hausbesitzer von staatlicher Förderung profitieren: Pro Kalenderjahr können sie für eine Maßnahme, die bis zu 30.000 Euro kostet, eine Förderung von 15 Prozent beantragen. Maximal sind 4.500 Euro Förderung möglich. Haben Eigentümer mit einem zertifizierten Energieeffizienzberater einen individuellen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erarbeitet, kann sich die Höhe der förderfähigen Maßnahmen auf 60.000 Euro verdoppeln und der Bonus um 5 Prozent auf 20 Prozent erhöhen. In der Strategie werden dabei die einzelnen Maßnahmen so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung das größtmögliche Einsparpotenzial bei zweckmäßigem Kostenaufwand erzielt. Nach der Bewilligung haben die Eigentümer 36 Monate Zeit, die beantragten Maßnahmen umzusetzen.
Finanzielle Unterstützung auch bei der Planung
Auch für Honorare, energetische Fachplanung und Baubegleitung winkt eine staatliche Förderung von bis zu 50 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für den individuellen Sanierungsfahrplan liegt die Obergrenze bei 650 Euro.
Die Verbraucherzentrale Bayern hilft Haus- und Wohnungseigentümern auch bei Fragen zur Heizungssanierung oder der Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wenn der Stromverbrauch trotz effizienter Geräte nicht sinkt
Obwohl elektrische Geräte immer sparsamer werden, steigt der Stromverbrauch in vielen Haushalten. Grund dafür ist der sogenannte Rebound-Effekt. Die Verbraucherzentrale Bayern verrät, wie Verbraucherinnen und Verbraucher diesen vermeiden können.
Wer hat es nicht schon erlebt: Kaum sind die neuen LED-Lampen eingebaut, bleibt das Licht öfter mal an, wenn man aus dem Zimmer geht? Der neue Fernseher ist effizienter als der alte – dafür aber viel größer? Oder die Heizung wird höher gedreht, weil die Heizungsanlage neu und effizient ist? Dieses Phänomen bezeichnet man als Rebound-Effekt. Oft steigt damit der Gesamtverbrauch eines Haushalts trotz durchgeführter Sparmaßnahmen.
Wird ein Gerät öfter oder länger genutzt, weil es vermeintlich energiesparender ist, sprechen Experten vom direkten Rebound-Effekt. Beim indirekten Rebound-Effekt wird das gesparte Geld für etwas anderes ausgegeben. Dies können beispielsweise andere Geräte wie ein Zweitfernseher oder klimaschädliche Aktivitäten wie eine Flugreise sein.
Der Schlüssel ist das eigene Verhalten
Um den Rebound-Effekt zu vermeiden, sollten Verbraucher auf ihr Verhalten achten. „Wenn man die neuen, effizienteren Geräte genauso sparsam nutzt wie vorher die alten, lassen sich Energie und Geld sparen“, rät Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „So kommen die Vorteile der sparsamen Technik voll der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zugute.“
Bei welchen Geräten sich ein Neukauf finanziell und ökologisch lohnt, weiß die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Strom sparen in der Urlaubszeit
Elektro- und Haushaltsgeräte brauchen Strom – auch wenn ihre Nutzer im Urlaub sind. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher während der Urlaubszeit zu Hause Strom sparen.
Haushalte verbrauchen bis zu 20 Prozent ihrer üblichen Stromkosten, wenn ihre Bewohner im Urlaub sind. Dies liegt vor allem an Geräten, die auf Standby laufen. Mit ausschaltbaren Steckdosenleisten können Verbraucher diese Kosten vermeiden. Computer, Spielekonsolen und andere Unterhaltungselektronik sollten bei Nichtgebrauch komplett heruntergefahren und vom Stromnetz getrennt werden.
„Für ihr W-Lan können Nutzer automatische Abschaltzeiten in den Einstellungen festlegen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Braucht man das heimische Internet während eines Urlaubs nicht, kann man bei Routern bedenkenlos den Stecker ziehen.“ Das sollten Verbraucher auch bei nicht verwendeten Ladegeräten und Netzteilen tun. Vor Reiseantritt lohnt es sich, alle Räume auf Stromfresser hin zu überprüfen.
Kühlgeräte abtauen und Heizung auf Sommerbetrieb
Eine weitere Sparmöglichkeit bieten Kühl- und Gefrierschränke. Wenn Verbraucher diese vor ihrem Urlaub abschalten und abtauen, sparen sie doppelt: Während des Urlaubs verbrauchen die Geräte keinen Strom; nach der Rückkehr arbeiten sie dank des vorherigen Abtauens wieder effizienter. Lässt sich die Heizung individuell steuern, sollte sie auf Sommerbetrieb umgestellt werden.
Finger weg vom Sicherungskasten
Eins sollten Bewohner jedoch auf keinen Fall tun: die Sicherung herausnehmen. So wird zwar gar kein Strom mehr verbraucht. Eine unbedacht abgetaute Gefriertruhe oder eine ausgeschaltete Alarmanlage könnten bei der Heimkehr aber dafür sorgen, dass die Entspannung aus dem Urlaub ganz schnell wieder verfliegt.
Bei Fragen rund um das Thema Stromsparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Anmeldungen sind kostenfrei möglich unter 0800 – 809 802 400.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Veranstaltungen rund um Verbraucherthemen in Präsenz oder online sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wenn die neue fossile Heizung zur Kostenfalle wird
Verbraucherzentrale Bayern warnt vor versteckten Nachrüstungskosten beim Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen
Etliche Eigenheimbesitzer und Vermieter entscheiden sich trotz steigender CO2-Preise weiter zum Einbau von fossilen Öl- und Gas-Heizungen. Anbieter raten teilweise dazu mit dem Hinweis, diese seien zukunftsfähig. Das ist jedoch nicht der Fall, warnt die Verbraucherzentrale Bayern. „Aktuell gibt es auf dem Markt keine Öl- oder Gas-Brenner, die künftig geltende Vorgaben erfüllen“, sagt Heidemarie Krause-Böhm, Referatsleiterin Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Sogenannte H2-ready-Heizungen sind lediglich in der Lage, einen kleinen Teil an beigemischtem Wasserstoff zu verbrennen. „Um künftige gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, müssten später aufwändige technische Umrüstungen an Brenner und Filter durchgeführt werden“, so die Energieexpertin. „Wir gehen davon aus, dass diese Umbauten für die Verbraucher mit hohen Kosten verbunden sind“, gibt Krause-Böhm zu bedenken.
Stufenweiser Anstieg an erneuerbarer Energie
Grundlage für die Vorgaben ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es verpflichtet Besitzer neuer Heizungen, ab 2029 stufenweise mit einem immer höheren Anteil an grünem Gas oder synthetischem Öl zu heizen. Ab 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.
Unabhängiger Vergleich möglicher Heiztechniken
Welche neuen Heiztechniken auch in den nächsten Jahrzehnten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich arbeiten, dazu berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Wenn nötig, nehmen die Energie-Fachleute auch Vor-Ort-Termine war. Dabei informieren sie anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Drei Tipps für kühle Räume trotz Sommerhitze
Nach einem wechselhaften Frühling startet der Sommer jetzt endlich durch. Die Kehrseite der langen Sonnentage: heiße Innenräume. Sigrid Goldbrunner von der Verbraucherzentrale Bayern hat drei Tipps für eine kurzfristige Kühlung.
Der Sommer ist endlich da – und viele Innenräume knacken in den nächsten Tagen die 30-Grad-Marke. Schlafen oder Arbeiten ist bei solchen Temperaturen jedoch schwer. Zahlreiche Tipps versprechen Kühlung, doch nicht alle sind hilfreich. „Das Wichtigste ist, die Hitze gar nicht erst in die eigenen vier Wände hereinzulassen“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn sind Innenräume einmal heiß, ist es schwer, diese wieder abzukühlen.“
Die Expertin hat drei Tipps, um Wohnräume an heißen Tagen kühl zu halten:
- Bewohner sollten vor allem in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften – und nicht tagsüber. Am effektivsten ist ein Durchzug. Dabei kann man auch Schranktüren öffnen, denn auch hier speichert sich Wärme.
- Sind Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber geschlossen, dienen sie als Hitzeschutz. Am wirksamsten sind dabei Vorrichtungen, die außen am Haus angebracht sind. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten Verbraucher auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
- Einen vergleichsweise preisgünstigen Schutz bieten reflektierende Sonnenschutzfolien. Sie können direkt auf die Fensterscheiben geklebt werden. Die Folien sorgen dafür, dass sich die Wohnräume weniger erwärmen, allerdings verdunkeln sie auch. Mieter sollten vorab mit ihrem Vermieter besprechen, ob sie Folien anbringen dürfen.
Die effektivste Möglichkeit ein Haus zu kühlen, ist eine gute Wärmedämmung. Hierzu sollte zunächst der Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet und eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erfolgen.
Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Schnäppchenpreise bei Solarmodulen
Solarmodule sind aktuell über 40 Prozent preiswerter als noch im vergangenen Jahr. Die Verbraucherzentrale Bayern rät Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern, die guten Konditionen zu nutzen und sich beraten zu lassen. „Wenn das Dach günstig ausgerichtet ist, lohnt sich eine Solaranlage bereits in weniger als 15 Jahren. Der eingesparte und ins Netz eingespeiste Strom macht die Investition schnell lohnenswert“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Noch lukrativer ist es, wenn man den selbst produzierten Solarstrom auch selbst nutzt, etwa um das eigene Elektroauto zu laden oder die eigene Wärmepumpe zu betreiben. Wer kein Geld aus seinen Ersparnissen für die Solaranlage ausgeben möchte oder kann, bekommt oft günstige Kredite bei seiner Hausbank.
Beratung durch Energieexperten der Verbraucherzentrale Bayern
Interessierte können wichtige Fragen vorab telefonisch, in einer Beratungsstelle oder einer Video-Beratung klären. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern gibt Auskunft über die wichtigsten Fragen: Wie wirkt sich die Dachneigung meines Hauses auf den Ertrag aus? Wie groß ist eine mögliche Eigenversorgung? Und: Macht ein Stromspeicher Sinn? Bei Bedarf kommt ein Energieexperte nach Hause und klärt vor Ort die Eignung für eine Photovoltaikanlage. In diesem Fall fällt ein Eigenanteil von 30 Euro an.
Auch bei weiteren Fragen – etwa zum Heizungstausch oder zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle – hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich vor Ort statt. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Neues Angebot: Verbraucherzentrale Bayern berät Wohnungseigentümergemeinschaften zu Heizungstausch und Gebäudesanierung
Die Verbraucherzentrale Bayern startet ab sofort ein neues Beratungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Energieexperten geben für 60 Euro einen Überblick über technische Möglichkeiten und finanzielle Förderungen.
Ab sofort bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine individuelle und anbieterunabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). „In vielen WEGs stehen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung und weiteren Sanierungsmaßnahmen an. Deshalb haben wir ein Beratungsangebot zusammengestellt, das Wohnungseigentümern unkompliziert Orientierung bietet“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Verbraucherzentrale Bayern bietet Impulsberatung für WEGs
Nach einem Erstgespräch mit dem Verwalter und den WEG-Beiräten prüfen die Energieberater die Gebäudehülle und die Heizung vor Ort. Im Anschluss erstellen sie einen Kurzbericht. Dieser informiert, welche Wärmelösungen für das Gebäude in Frage kommen und wie die Gebäudehülle saniert werden kann. Weitere Themen sind auch die Möglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen sowie die verschiedenen staatlichen Förderungen. Ihre Ergebnisse erläutern die Energieexperten bei Bedarf in einer Wohnungseigentümerversammlung. Der Eigenanteil für das neue Angebot liegt bei 60 Euro. Weitere 1.000 Euro für die Beratungsleistung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übernommen.
Neue Förderungsmöglichkeit für WEGs
Seit Ende Mai 2024 können WEGs für die Erneuerung ihrer Heizung einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Voraussetzung ist, dass sich die Heizung im Gemeinschaftseigentum befindet. Je nach Größe der WEG gibt es gestaffelte Förderhöhen. Hinzu kommt eine individuelle Unterstützung für einzelne Eigentümer wie Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus. Maximal werden bis zu 70 Prozent der Kosten des Heizungstausches durch staatliche Fördergelder übernommen. Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wird, sind ebenfalls förderfähig. Ab August sollen Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich sein.
Die Energiefachleute der Verbraucherzentrale Bayern beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Online-Anmeldung zur Beratung für WEGs ist möglich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/energieberatung-fuer-wohnungseigentuemergemeinschaften-95485 oder der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
CO2-Abgabe: Mieter können Geld vom Vermieter zurückfordern
Aktuell erhalten die ersten Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023. Zum ersten Mal können Mieter einen Teil der anfallenden CO2-Kosten vom Vermieter einfordern. Mit dem CO2-Rechner der Verbraucherzentrale Bayern können beide Seiten berechnen, wie hoch ihr jeweiliger Anteil an den CO2-Kosten ist.
Bei Gebäuden mit einer Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung in der Regel direkt vom Versorger. In dieser sind die Höhe der verursachten CO2-Emissionen und deren Kosten bereits ausgewiesen. Für die Heizkostenabrechnung müssen Vermieter jedoch ihren Anteil an den CO2-Kosten gesondert ausweisen und abziehen. Wie hoch die Kosten sind und wie sie aufgeteilt werden, ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Hauses sowie dem genutzten Energieträger. Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus.
Anders sieht es aus, wenn Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger haben. Dies ist beispielweise bei Gas-Etagenheizungen der Fall. „Mieter müssen hier selbst aktiv werden und die CO2-Kosten beim Vermieter einfordern“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Dabei gilt es besonders die gesetzlichen Fristen zu beachten. „Sobald Mieter die Abrechnung von ihrem Gaslieferanten erhalten haben, haben sie sechs Monate Zeit, um ihren Anspruch geltend zu machen. Danach verfällt die Forderung“, merkt Goldbrunner an.
Online-Tool hilft bei Berechnung
Wie hoch die CO2-Abgabe ist und wie deren Aufteilung aussieht, finden Mieter mithilfe des kostenlosen CO2-Rechners der Verbraucherzentrale Bayern heraus. Dieser findet sich auf www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner.
Bei Fragen, beispielweise zum Aufteilungsschlüssel bei den CO2-Kosten, können Mieter und Vermieter einen Termin bei der Verbraucherzentrale Bayern vereinbaren. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Dort erhalten Verbraucher auch weitere Hilfe bei der Heizkostenabrechnung oder Hinweise zum Energiesparen.
Die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale Bayern beraten anbieterunabhängig und individuell. Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Weitere nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mehr Geld dank Sonne
Ob Photovoltaik, Solarthermie oder ein Balkonkraftwerk – das heute beschlossene Solarpaket 1 macht es Eigentümern und Mietern einfacher, finanziell von Sonnenenergie zu profitieren. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern zeigt, welche Lösung im Einzelfall passend ist.
Nach langen Verhandlungen hat der Bundestag am heutigen Freitag das Solarpaket 1 beschlossen. Mit diesem soll der Photovoltaik-Ausbau beschleunigt und vereinfacht werden. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Erweiterung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens, Vereinfachungen beim Betrieb von Balkonkraftwerken und der Wegfall der Zertifizierungspflicht für Anlagen unter 500 kW. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt sich der Umstieg auf Solar, denn mit Sonnenenergie lässt sich viel Geld sparen – sei es beim Stromverbrauch im Haushalt, beim Betrieb einer Wärmepumpe oder beim Aufladen des Elektroautos.
„Fast jeder kann durch die Nutzung von Sonnenenergie nach einem überschaubaren Zeitraum mehr Geld auf dem Konto haben: Eigentümer durch Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Mieter durch Balkon-Solarkraftwerke“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Die Kosten sind meist nach acht Jahren wieder eingespart, die Anlagen halten jedoch deutlich länger als zwanzig Jahre.“ Grundsätzlich gelte: Solarstrom vom eigenen Dach ist umso lukrativer, je mehr davon selbst verbraucht wird.
Batteriespeicher erhöhen Eigennutzung des Solarstroms
Damit dies rund um die Uhr möglich ist, werden viele neue Photovoltaik-Anlagen inzwischen mit einem stationären Batteriespeicher kombiniert. Dieser kann den Eigenverbrauchsanteil des Solarstroms beträchtlich erhöhen. Einige Städte und Kommunen bieten dafür eigene Förderprogramme. Nutzen Haushalte den erzeugten Solarstrom nicht komplett selbst, können sie den überschüssigen Strom auch weiter ins Netz einspeisen. Die Einspeisevergütung liegt für Anlagen mit einer Größe bis 10 kWp aktuell bei 8,11 Cent/kWh.
Vor-Ort-Termin mit Energieberater
Um die richtige Größe der Solaranlage und des Speichers zu ermitteln und um die passenden Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern einen Vor-Ort-Check an. Bei dem zweistündigen Termin analysiert der Berater unter anderem die Einsatzmöglichkeiten für Photovoltaik- oder Solarwärme-Anlagen sowie vorhandene Fördermöglichkeiten. Im Anschluss erhalten die Eigentümer einen individuellen Bericht mit den Ergebnissen und konkreten Handlungsempfehlungen. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Eigentümer für die Beratung lediglich eine Eigenbeteiligung von 30 Euro beitragen.
Auch bei weiteren Fragen zur Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Terminvereinbarung ist unter diesem Link möglich: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
Steigende Strompreise: Was Verbraucher jetzt tun können
Aktuell erhöhen viele Stromanbieter ihre Preise. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wann Kundinnen und Kunden ihren Anbieter wechseln können und worauf sie achten sollten.
Im März 2024 erhöhen zahlreiche Stromanbieter in Bayern ihre Preise. Grund dafür ist, dass sich die Netzentgelte von derzeit 3,12 Cent je Kilowattstunde auf 6,43 Cent mehr als verdoppeln. Bei einzelnen Anbietern sinken die Strompreise jedoch aufgrund niedrigerer Beschaffungskosten.
Tarife vergleichen lohnt sich
„Wir raten von Preiserhöhungen betroffenen Verbrauchern die aktuellen Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls ihren Anbieter zu wechseln. Stromkunden können dazu ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen nutzen“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Durch den Wechsel ließen sich teilweise mehrere Hundert Euro sparen.
Grundlagen für einen Preisvergleich sind dabei der bestehende Tarif und die Vertragskonditionen. Informationen hierzu finden Stromkunden in den Vertragsunterlagen und auf der letzten Rechnung. Eine erste Orientierung, ob sich ein Wechsel lohnen könnte, liefern dann Vergleichsportale. Doch nicht alle Versorger sind dort zu finden. „Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte nach ihren Erfahrungen zu fragen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Vorsicht vor Festpreisangeboten
Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Verbraucher auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit mit einer Preisgarantie und einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat achten. Vorsicht ist bei extrem niedrigen Preisen und Festpreisangeboten geboten. „Stromkunden sollten zudem in keinem Fall Vorauszahlungen leisten“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Falle einer Insolvenz des Anbieters könnten sie dieses Geld verlieren.“
Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden sich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436
Nicht verbrauchter Strom spart am meisten Geld
Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Aktuelle Tools für die Energieberatung
Verbraucherzentrale: Förder.Navi für das Eigenheim: Dies ist ein sehr nützliches Tool, um Förderungen rund um das Eigenheim zu finden
Berechnung des Anteil von CO₂-Kosten an den Heizkosten
Berechnung der Aufteilung von CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter: Die Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Einzelfall obliegt im Regelfall dem Vermieter und wird im Rahmen der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Mieter, die sich selbst mit Wärme und Warmwasser versorgen, etwa durch eine Gasetagenheizungen, führen die Berechnung und Aufteilung anhand der Rechnungen ihres Versorgers selbst durch und nehmen anschließend ihren Vermieter auf Erstattung seines Anteiles an den Kohlendioxidkosten in Anspruch.
GEG: Was ändert sich mit dem Gebäude-Energie-Gesetz? Hier sind die Inhalte verbraucherfreundlich zusammengefasst.
Das neue Gebäudeenergiegesetz
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Mehr Informationen auf der BMWK Website
Neues Jahr, neue Gesetze – das ändert sich 2024 bei Energie und Mobilität (02.01.24)
Zum Jahreswechsel greifen zahlreiche neue Regelungen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick, was sich für Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Themen Energie und Mobilität ändert.
Neues GEG tritt in Kraft
Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
- Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind
- Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.
Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.
Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“
Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe werden teurer
Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.
Ab dem 1. Januar 2024 ist auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.
Mehr Leistung und weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken
Ab 2024 soll das Solarpaket I den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist jetzt weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus.
Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften können Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb dieser Anlagen nicht mehr untersagen.
Ende der Prämie für Elektroautos
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant ausgezahlt.
Mehr Transparenz beim Stromverbrauch von Haushaltsgeräten
Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“
Bei Fragen zu gesetzlichen Änderungen beim Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Macht Wasserstoff zum Heizen Sinn? (18.12.2023)
Am 1. Januar 2024 tritt die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Wer in Zukunft eine bestehende Heizung austauscht, muss seine neue Anlage ab 2029 anteilig klimaneutral betreiben können. Die Verbraucherzentrale Bayern warnt Privathaushalte davor, beim Austausch auf Wasserstoff zu setzen.
Einige Hersteller bieten sogenannte „Wasserstoff-Ready“-Heizungen an, die einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften sollen. Das Gesetz fordert künftig jedoch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät nicht nur deshalb zur Vorsicht: „Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar wäre. Solche Produkte gibt es jedoch aktuell nicht auf dem Markt.“
Wasserstoff nur eine Scheinlösung?
Die Verbraucherschützer warnen Privathaushalte grundsätzlich davor, in absehbarer Zeit auf Wasserstoff als Energieträger zu setzen. Denn dieser wird zunächst bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. „Um Wasserstoff zu nutzen, müssten Häuser zudem in einem sogenannten ‚Wasserstoffnetzausbaugebiet‘ liegen. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung; Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Wer in Zukunft mit Wasserstoff heizen möchte, sollte deshalb vor dem Einbau einer neuen Heizung klären, ob das eigene Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet werden soll. Auch eine unabhängige Energieberatung inklusive Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen wie Wärmepumpen lohnt sich.
Bei Fragen zum Heizungstausch und Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Heizungsthermostate: Was Zahlen, Schneeflocke und Sonne bedeuten (04.12.2023)
In zahlreichen bayerischen Haushalten kommen Thermostate ohne digitale Anzeige zum Einsatz. Doch was bedeuten eigentlich die darauf abgebildeten Zahlen? Und wofür stehen Schneeflocke und Sonne? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern klärt auf.
Die Zahlen auf den Thermostaten entsprechen – entgegen einer oft geäußerten Vermutung – nicht der Heizleistung, sondern der gewünschten Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit fünfstufiger Skala stehen die einzelnen Stufen für:
5: circa 28 Grad Celsius
4: circa 24 Grad Celsius
3: circa 20 Grad Celsius
2: circa 16 Grad Celsius
1: circa 12 Grad Celsius
Die Striche zwischen den Zahlen ermöglichen eine noch genauere Abstufung der Raumtemperatur. „Wer bei der Einstellung des Thermostats mit Bedacht vorgeht, kann bares Geld sparen“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Denn mit jedem Grad höherer Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um rund sechs Prozent. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen. Übrigens heizt eine Heizung auf Stufe 3 einen kalten Raum genauso schnell auf wie bei Stufe 5.
Sonne, Mond und Sterne
Auf Stufe 3 der meisten Thermostate ist neben der Zahl das Symbol einer Sonne abgebildet. Dieses zeigt die optimale Temperatur für Räume, in denen sich Menschen tagsüber aufhalten. Nachts ist eine Temperatur von 16 Grad ausreichend, für die das Mond-Symbol steht. Tiefer sollte die Temperatur nicht sinken, da sich sonst Schimmel bilden kann. Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten ebenfalls geschlossen sein, um Schimmel zu vermeiden.
Der Stern oder die Schneeflocke zeigen hingegen die kälteste Stufe eines Thermostats an. Sinkt die Raumtemperatur an kalten Wintertagen unter 6 Grad, springt die Heizung automatisch an und schützt Rohre und Heizung vor Frostschäden und verhindert damit teure Reparaturen.
Bei Fragen zur Heizung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
So gelingt der Start in die Kaminsaison
Mit Beginn der kühleren Jahreszeit heizen viele Verbraucherinnen und Verbraucher wieder ihren Kamin an, um es in der Übergangszeit im Haus oder in der Wohnung behaglich zu haben. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps, wie sie dabei Kosten sparen und die CO2-Emissionen und Feinstaubbelastung minimieren können.
Um einen Kamin günstig und ökologisch zu nutzen, sollte nur gut getrocknetes Scheitholz in den Ofen wandern. Holzscheite aus frisch geschlagenem Holz müssen zunächst mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen deutlich mehr Schadstoffe bei der Verbrennung frei. Auf keinen Fall sollten Kaminbesitzer Spanplatten, Fensterrahmen oder lackiertes Holz verbrennen. Auch alte Zeitungen oder Altpapier gehören nicht in den Ofen.
Was viele nicht wissen: In einem Kamin muss das Holz von oben her abgebrannt werden. Dabei sollte sorgfältig geschichtetes Holz aus kleinen Scheit-Querschnitten von oben mit wachsgetränkter Holzwolle angezündet werden. Für eine effiziente Nutzung des Kamins sind auch die Zufuhr an Verbrennungsluft und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts wichtig. Auch sollten Nutzer ihren Kamin stets innen und außen sauber halten. Denn Ruß behindert die Wärmeabgabe und damit sinkt der Wirkungsgrad zum Teil um mehr als zehn Prozent. Das Sauberhalten der Außenflächen verhindert zudem Staubanlagerungen und das Einbrennen von Schmutzteilchen in eine eventuell vorhandene Emaillierung.
Vor Neuanschaffung einer Holzheizung über Alternativen informieren
Beim Kauf eines neuen Ofens sollten Verbraucher ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltlabels „Blauer Engel“ erfüllt. Diese Öfen sind zwar oft teurer, bieten dafür aber unter anderem einen Feinstaubfilter und eine automatische Zuluft-Steuerung für den optimalen Betrieb.
Wer angesichts hoher Energiepreise auf Holz als Brennstoff umsteigen möchte, sollte auch Pellet-Heizungen als Alternative zu Scheitholzöfen in Betracht ziehen. Die zur Verbrennung eingesetzten zertifizierten Holz-Pellets werden aus Holzabfällen etwa aus der Möbelherstellung oder aus Schreinerei-Abfällen produziert.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hilft Verbrauchern die richtigen Entscheidungen beim Einsatz von Holz als Brennstoff zu treffen. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Effiziente Dämmung macht Häuser fit für die Zukunft
Eine gute Wärmedämmung senkt den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, woran Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Dämmung erkennen, welche nachträgliche Dämmung sich lohnt und wann gefördert wird.
Eine nachträgliche Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren kann den Wärmeverlust eines Hauses um bis zu 90 Prozent reduzieren – und Heizkosten um bis zu 20 Prozent senken. Bei Nutzung einer Wärmepumpe reduziert eine verbesserte Wärmedämmung den Stromverbrauch deutlich, da sie effizienter arbeiten kann. Im Winter schafft eine gute Dämmung zudem ein behagliches Wohngefühl und schützt vor Schimmel. Im Sommer bleiben Innenräume angenehm kühl; eine Klimaanlage wird oft überflüssig.
Woran erkenne ich eine gute Dämmung?
Der sogenannte U-Wert beschreibt die Qualität der Dämmung. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U-Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?
Eine Fassadendämmung lohnt sich besonders, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar. Die nachträgliche Dämmung von Dachschrägen kann hingegen sehr kostenintensiv werden. Ist der Dachboden unbeheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger. Sind Kellerräume nicht beheizt, können auch Kellerdecken nachträglich gedämmt werden. Der Einbau kann in beiden Fällen prinzipiell auch von Heimwerkern umgesetzt werden.
Das richtige Förderprogramm finden
Sanieren Eigentümer ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür einen Zuschuss erhalten. Förderfähig sind neben der nachträglichen Wärmedämmung, dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik. Alternativ können Besitzer eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.
Bei Fragen zur richtigen Dämmung und zur Förderung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Anmeldung kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Interessante Veranstaltungen in Präsenz oder online finden sich unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wärmepumpe im Altbau: Zwei Mythen im Check
Wärmepumpen gelten als die Heiztechnik der Zukunft. Doch besonders über ihre Verwendung in Altbauten wird aktuell viel diskutiert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat zwei Mythen genauer unter die Lupe genommen. Die Experten erklären, warum eine Fußbodenheizung nicht zwingend notwendig ist und rechnen vor, wie sich eine Wärmepumpe auch im Altbau rechnen kann.
Mythos 1: Wärmepumpen funktionieren nur mit einer Fußbodenheizung
Immer wieder ist zu hören, dass Wärmepumpen nur in Kombination mit einer Fußbodenheizung gut funktionierten. Denn als Niedrigtemperaturheizung mit einer geringen Vorlauftemperatur benötige die Wärmepumpe größere Heizflächen. Doch Tatsache ist: Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend notwendig. „Vorhandene Heizkörper in Altbauten sind überraschend oft überdimensioniert“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Oft ist daher nur der Austausch einzelner Heizkörper nötig. „Die Heizkörper wurden oft großzügig bemessen und einige Gebäude wurden nachträglich mit Dämmung und neuen Fenstern versehen. Die Heizflächen kommen daher oft mit geringeren Vorlauftemperaturen aus,“ so die Verbraucherzentrale Bayern. Bei der Frage, ob das eigene Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist, hilft eine qualifizierte Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Mythos 2: Eine Wärmepumpe ist immer teurer als eine fossile Heizung
Bei der Entscheidung für eine neue Heiztechnik spielen die Kosten eine wichtige Rolle. Der Preis für eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus liegt inklusive Installation aktuell zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Das ist deutlich mehr als für fossile Alternativen, die aktuell noch eingebaut werden dürfen. Die staatliche Förderung von bis zu 40 Prozent reduziert die Investitionskosten für eine Wärmepumpe jedoch enorm.
Eigentümer sollten bei der Entscheidung für eine neue Heizung auch die Betriebskosten der nächsten 15 Jahre bedenken. Die Kosten für die gesamte Lebensdauer der Heizung können zwar nicht exakt prognostiziert werden. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt aber zu bedenken: „Insbesondere durch die beschlossenen Steigerungen der CO2-Abgabe werden fossile Energien teurer. Der Strompreis hingegen wird vermutlich durch mehr Wind- und Solarstrom eher sinken – erst recht, wenn man den Strom mit einer Photovoltaikanlage selbst erzeugt.“
Kosten für Gasheizung und Wärmepumpe im Vergleich
Die folgenden Beispielberechnungen zeigen die Kosten einer Gasheizung und einer Wärmepumpe im Vergleich. Als Berechnungsgrundlage dient ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmeverbrauch von 25.000 Kilowattstunden pro Jahr und einer Heizung, die 15 Jahre genutzt wird.
Berechnung für eine Gasheizung
Anschaffung: 10.000 Euro (keine Förderung möglich)
Gaspreis: 0,20 Euro pro kWh (inkl. moderater CO2-Bepreisung)
Gaskosten für 15 Jahre: 25.000 kWh x 15 Jahre x 0,20 Euro = 75.000 Euro
Gesamtkosten für 15 Jahre: 10.000 Euro + 75.000 Euro = 85.000 Euro
Berechnung für eine Wärmepumpe
Für die Berechnung der Kosten für die Wärmepumpe benötigt man zusätzlich die sogenannte Jahresarbeitszahl. Sie zeigt an, wieviel Kilowatt Wärme mit einem Kilowatt Strom erzeugt werden. Diese Zahl liegt meist zwischen 3 und 4; bei gut gedämmten Gebäuden und geeigneten Heizkörpern bei 4 und höher.
Anschaffung: 18.000 Euro (30.000 Euro minus 12.000 Euro durchschnittliche Förderung)
Jahresarbeitszahl: 3
Stromkosten: 0,50 Euro pro kWh
Stromverbrauch für 15 Jahre: 25.000 kWh x 15 Jahre / 3 = 125.000 kWh
Stromkosten für 15 Jahre: 125.000 kWh x 0,50 Euro = 62.500 Euro
Gesamtkosten für 15 Jahre: 18.000 Euro + 62.500 Euro = 80.500 Euro
Die Berechnung zeigt: Ob das Heizen mit einer Wärmepumpe am Ende günstiger als mit einer Öl- oder Gasheizung ist, hängt auch von der Effizienz der Wärmepumpe ab. „Eine gute Planung, effiziente Technik und gute handwerkliche Umsetzung sind daher unerlässlich“, fasst die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern zusammen.
Fragen zu Wärmepumpen und andere Heiztechniken beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de in kostenlosen Online-Vorträgen oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
Für ausführliche Informationen über den Einsatz der Wärmepumpe, besuchen Sie unseren Online-Vortrag am 19. September 2023. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Kühle Räume an heißen Sommertagen
Nach dem nassesten Frühling seit 20 Jahren steht der Sommer endlich in den Startlöchern. Doch heiße Tage führen oft zu aufgeheizten Wohnräumen. Kurzfristige Maßnahmen helfen, Wohnung und Haus abzukühlen. Langfristig hilft hingegen eine Wärmedämmung des Gebäudes – und das sogar doppelt: im Sommer und im Winter. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für den kurz- und langfristigen Hitze- und Kälteschutz.
Kurzfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz
Eine einmal aufgeheizte Wohnung oder ein heißes Haus wieder abzukühlen, ist mühsam. Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb: „Das Geheimnis ist, die Hitze gar nicht erst herein zu lassen.“
Mit diesen Tipps kann man die Wohnräume an heißen Tagen angenehm kühl halten:
- Vorrangig in den kühleren Nachtstunden oder früh am Morgen ausgiebig lüften. Tagsüber sollte der Luftwechsel auf das Notwendigste beschränkt werden.
- Jalousien, Roll- oder Klappläden tagsüber schließen. Am wirksamsten sind dabei außen angebrachte Vorrichtungen. Bei innenliegenden Jalousien oder Vorhängen sollten Verbraucher auf eine helle oder mit Metall beschichtete Außenfläche achten.
- Den natürlichen Hitzeschutz von Schatten nutzen. Zum Beispiel durch Bäume, Sträucher oder begrünte Fassaden. Auch Dachvorsprünge sowie überstehende Vor- oder Terrassendächer können den Hitzeeintrag mindern.
Klimageräte sind hingegen meist ineffizient und daher weniger zu empfehlen. Ein Dauerbetrieb kann mehrere Hundert Euro Stromkosten pro Jahr verursachen. Wer dennoch nicht darauf verzichten möchte, sollte von einer Fachfirma ein sogenanntes Splitgerät einbauen lassen. Mobile Monogeräte sind ineffizienter und verbrauchen für die gleiche Kühlleistung wesentlich mehr Strom. Alternativ können Ventilatoren eine kleine Abkühlung bringen.
Wärmedämmung wirkt langfristig im Sommer und Winter
„Wer sein Haus fachgerecht dämmt, profitiert doppelt“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. „Im Winter führt eine Dämmung zu geringerem Heizbedarf und niedrigeren Heizkosten; im Sommer dient sie als Hitzeschutz.“
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
- Außenwand: Steht ein neuer Anstrich an oder soll der Putz erneuert werden, sollten Hauseigentümer die Gelegenheit für eine Dämmung der Außenwand nutzen. Eine Fassadendämmung kann den winterlichen Wärmeverlust um 80 bis 90 Prozent reduzieren. Verbraucher sparen so bis zu 20 Prozent Heizkosten.
- Fenster: Eine Wärmedämmung der Fassade ist auch beim Fenstertausch der logische erste Schritt. Denn moderne Fenster mit gutem Wärmeschutz sollten nicht in schlecht gedämmte Wände eingebaut werden. Es besteht sonst ein erhöhtes Schimmelrisiko. Für Südfenster sollten Eigentümer möglichst spezielles Sonnenschutzglas wählen.
- Dach und Keller: Bei unbeheizten Dachgeschossen bietet sich statt der Dachdämmung die wesentlich einfachere Dämmung der obersten Geschossdecke an. Um die Kellerdecke, die oberste Geschossdecke oder auch kleine Wärmebrücken wie Rollladenkästen oder Heizkörpernischen zu dämmen, braucht man nicht unbedingt eine Fachfirma. Handwerklich begabte Laien können diese Arbeiten oft selbst ausführen.
Vor dem Start all dieser Maßnahmen sollte zunächst der Zustand des gesamten Gebäudes betrachtet und eine sinnvolle Reihenfolge der Schritte festgelegt werden. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe einer Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern erfolgen. Weitere Infos erhalten Verbraucher in einem Online-Vortrag zum Thema Hitzeschutz am 18. Juli 2023. Nähere Infos sind unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen zu finden.
Unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 ist die Anmeldung zur Energieberatung möglich. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Weitere Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Doppelt gespart: Sieben Tipps reduzieren den Wasserverbrauch und schonen den Geldbeutel
Wassersparen lohnt sich vor allem beim Warmwasser. Denn wer weniger Wasser erhitzt, verbraucht weniger Energie – und spart Geld. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps wie Verbraucherinnen und Verbraucher doppelt sparen können.
Wasserhahn zudrehen
Ein Zudrehen des Wasserhahns beim Einseifen der Hände, Zähneputzen oder Abwaschen kann den Wasserverbrauch um bis zu 70 Prozent reduzieren. Ein Einhandmischer mit leichtem Widerstand statt zwei getrennter Griffe für warmes und kaltes Wasser erleichtert zudem das Einstellen der Wassertemperatur. Nachregulieren ist dann nicht mehr notwendig.
Geschirrspüler statt von Hand spülen
Ein Geschirrspüler verbraucht für zwölf Gedecke bis zu 31 Liter weniger Wasser und 1,1 kWh weniger Strom als ein Abwasch per Hand. Neben einer vollen Beladung sollten Nutzer auch auf eine optimale Spülmitteldosierung achten und Sparprogramme wählen. Speisereste kann man vorab ohne Wasser entfernen. Nur bei extremen Verschmutzungen kann ein Vorspülen erforderlich sein.
Kurz duschen statt ausgiebig baden
Eine normale Badewanne fasst etwa 140 Liter Wasser. Ein handelsüblicher Duschkopf hat einen Wasserdurchfluss von 12 bis 15 Litern pro Minute. Läuft die Dusche also weniger als neun Minuten, verbraucht sie weniger Wasser als für ein Bad nötig ist. Ein Abdrehen der Dusche während des Einseifens hilft, weiteres Wasser zu sparen.
Sparduschkopf statt Regendusche
Verbraucher sollten wegen des sehr hohen Wasserverbrauchs Wellness- oder Regenduschen vermeiden. Denn ein Sparduschkopf kann je nach Modell und Wasserdruck den Wasserverbrauch halbieren. „Das Duscherlebnis kann durch spezielle Düsen oder das Beimengen von Luft zum Wasserstrahl trotzdem genauso angenehm sein“, sagt die Verbraucherzentrale Bayern.
Kaltes statt warmes Wasser
Zum Händewaschen braucht man nicht immer warmes Wasser, denn handelsübliche Seife reinigt mit kaltem Wasser genauso gut. Nur wer wirklich warmes Wasser benötigt, dreht den Mischer auf warm oder heiß. Danach heißt es: Den Wasserhahn auf kalt zurückdrehen.
Waschmaschine voll beladen
Die Waschmaschine ist in Privathaushalten für gut zwölf Prozent des Wasserverbrauchs verantwortlich. Sie sollte daher nur voll beladen und möglichst mit einem Sparprogramm laufen. Dieses dauert zwar länger, spart aber Strom und Wasser. Auf Vorwäschen sollte man verzichten. Besser ist es, hartnäckige Flecken vorzubehandeln.
Spül-Stopp-Tasten nutzen
Alte WC-Spülkästen sind wahre Wasserverschwender: Sie verbrauchen bis zu neun Liter Wasser pro Spülgang. Zwei-Mengen-Spüler oder Spül-Stopp-Tasten benötigen hingegen nur drei bis sechs Liter. „So senken Verbraucher bei gleicher Hygiene ihren Wasserverbrauch um 30 bis 50 Prozent“, erklärt die Verbraucherz
Heizspar-Mythen: Drei Legenden auf dem Prüfstand
Halbwahrheiten rund um das Thema Heizkosten haben in Zeiten hoher Energiepreise Konjunktur. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat drei Mythen genauer unter die Lupe genommen. Die Experten verraten, mit welchen Maßnahmen Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich Energie sparen und was nicht zum gewünschten Ziel führt.
Mythos 1: Heizung beim Verlassen der Wohnung komplett ausschalten
Ein Herunterdrehen der Heizung, wenn niemand in der Wohnung ist, spart enorm Energie. Wohn- und Schlafräume sollten jedoch nicht unter 16 Grad abkühlen, um Schimmel vorzubeugen. Bewohner sollten das Heizkörperthermostat daher beim Verlassen der Wohnung auf Stufe 2 stellen. Dies entspricht einer Raumtemperatur von ungefähr 16 Grad. So wird die Wärmeabgabe nicht vollständig unterbrochen und einer Schimmelbildung vorgebeugt.
Zusätzlich zur Nachtabsenkung können in Einfamilienhäusern weitere Zeiten an der Heizungsanlage eingerichtet werden, in denen die Wärmezufuhr verringert wird. Das ist beispielsweise bei regelmäßiger längerer Abwesenheit sinnvoll. Die Heizung sollte dann rechtzeitig vor der Heimkehr wieder auf normalen Heizbetrieb einprogrammiert werden.
Mythos 2: Bei voll aufgedrehter Heizung wird ein Raum schneller warm
Schön wäre es. Eine Heizung mit einem auf Stufe 3 gestellten Thermostat heizt genauso schnell auf wie bei Stufe 5. Die Skala gibt nämlich nicht die Heizleistung an, sondern steht für die erreichte Raumtemperatur. Bei den gängigen Thermostaten mit 5-stufiger Skala steht die Stufe 3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius.
Der im Thermostat verbaute Temperaturfühler misst die Umgebungstemperatur. Sobald die eingestellte Temperatur erreicht ist, unterbricht das Ventil die Wärmezufuhr – und öffnet diese erst wieder, wenn die Raumtemperatur unter den Zielwert gesunken ist. Wer bei Auswahl der Stufe bedacht vorgeht, tut daher nicht nur etwas fürs Klima, sondern spart auch bares Geld. Denn pro Grad höhere Raumtemperatur erhöhen sich die Heizkosten um rund sechs Prozent. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen.
Mythos 3: Energie sparen durch Heizung aller Räume mit nur einem Heizkörper
Heizkörper sind unterschiedlich für jeden Raum und dessen Wärmebedarf ausgelegt. So ist der Heizkörper im Wohnzimmer nicht dafür bemessen, angrenzende Räume wie Flur oder Küche mitzuheizen. Um Energie einzusparen, ist die Versuchung dennoch groß, auf die Wärmeleistung einzelner Heizkörper zu verzichten. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Sind mehrere Heizkörper in einem Wohnbereich vorhanden, sollten alle Heizkörper auf die gleiche Stufe gestellt werden.
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt außerdem, die Türen zwischen Wohnräumen mit unterschiedlichen Temperaturen zu schließen und die jeweils gewünschte Raumtemperatur am Thermostat einzustellen. „Dies spart nicht nur Energie, es verhindert auch Schimmel. Der bildet sich ansonsten leicht, wenn warme und feuchte Luft in die kühleren Zimmer, wie zum Beispiel in Schlafräume, gelangt“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Bei Fragen zum Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Schimmel ade: Richtig dämmen und lüften
Schimmel in der Wohnung wird oft mit der Dämmung eines Hauses in Verbindung gebracht. Allerdings verringert eine gute Wärmedämmung sogar das Schimmelrisiko. Gibt es Probleme, liegt das meist nicht an der Dämmung selbst, sondern daran, dass nicht richtig gelüftet wird. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt wichtige Tipps.
Presseinformation vom 02.11.2022
Hohe Heizkosten lassen sich am besten mit einer wirkungsvollen Dämmung der Außenwände eines Hauses vermeiden. Um Wärmebrücken zu verhindern, sollten alle Gebäudeelemente des Hauses einbezogen werden. Damit nicht ungewollt Wärme austritt, ist eine fachgerechte Montage notwendig, die auch die Art sowie die Stärke des Dämmstoffs berücksichtigt.
Die Angst vor Schimmel in gut gedämmten Häusern ist jedoch unbegründet. Schimmel entsteht vor allem, wenn feuchtwarme Luft auf kalte Bauteile trifft. Sind die Außenwände eines Hauses gedämmt, erhöht sich auch die Oberflächentemperatur der Innenwände und der Schimmel hat schlechte Chancen.
Risikofaktor neue Fenster
Ein Risikofaktor für Schimmel ist jedoch hohe Luftfeuchtigkeit. Werden bei einer Sanierung undichte Fenster ausgetauscht, lüften Haus oder Wohnung durch die neuen Fenster nicht mehr „von selbst“. Damit bleibt mehr feuchte Luft in den Innenräumen. Nach einem Fenstertausch sollte daher häufiger gelüftet werden. Die Raumluftfeuchtigkeit lässt sich ganz einfach mit einem Hygrometer kontrollieren. Feuchtigkeit vom Kochen oder Duschen können gedämmte Wände übrigens genauso gut puffern wie ungedämmte: Die Wandoberfläche nimmt Feuchtigkeit auf und gibt sie beim Lüften wieder ab. Regelmäßiges Lüften ist also mit und ohne Wärmedämmung unerlässlich.
Bei Fragen zum richtigen Lüften oder zur Dämmung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mit neuen Fenstern und Türen Energie sparen
Die Modernisierung der Fassade ist ein guter Zeitpunkt, auch Türen und Fenster zu erneuern. Neben dem Energiesparen sollten Sicherheit sowie Lärm- und Schallschutz berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern erläutert, worauf zu achten ist.
Neue Fenster verringern den Wärmeverlust um mehr als die Hälfte. Bei alten Fenstern liegt der Wärmeverlustfaktor nicht selten bei 3,0 oder höher. Wer Fördermittel des Bundes beantragen will, darf einen Verlustfaktor von 0,95 nicht überschreiten. Für Fenster von Wohnräumen an verkehrsreichen Straßen ist darüber hinaus eine Schallschutzverglasung sinnvoll. Sicherheitsverglasung und einbruchhemmende Beschläge mit der Widerstandsklasse RC2 oder RC3 schützen außerdem vor Einbrechern.
In ebenerdigen Räumen, in denen eine natürliche Frischluftzufuhr in den Sommermonaten gewünscht ist, bieten Fenster mit Parallelabstellbeschlägen den notwendigen Einbruchschutz, sogar wenn sie geöffnet sind. Um zu verhindern, dass sich Räume im Sommer stark aufheizen, sollte außen an den Fenstern ein Sonnenschutz angebracht werden. Dieser wird dann ebenfalls gefördert.
Haustür luftdicht verschließen und Wärmeverluste vermeiden
Wer sein Haus modernisiert und den Eingangsbereich neugestaltet, erneuert am besten auch die Haustür. Dabei sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf einen guten Wärmeschutz achten. „Es ist wichtig, dass die Tür luftdicht schließt und Wärmebrücken vermieden werden“, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Wer Fördermittel des Bundes möchte, darf bei Haustüren den Wärmeverlustfaktor von 1,30 nicht überschreiten.
Treppenpodeste oder Eingangsstufen sollten durch den Einbau einer Dämmung von der Bodenplatte des Hauses getrennt sein. So lassen sich Wärmeverluste vermeiden. Ein fachgerechter Einbau stellt sicher, dass die Anschlussfugen zwischen Rahmen und Mauerwerk dicht sind.
Weitere nützliche Tipps zum baulichen Wärmeschutz gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese findet derzeit online, telefonisch, per Video oder persönlich statt.
Sommerhitze: So bleiben Wohnräume kühl
Diese Baumaßnahmen helfen, die Hitze langfristig auszusperren
Sind Wohnräume im Sommer aufgeheizt und kühlen auch nachts nicht mehr richtig ab, kann die Hitze die Bewohner schnell belasten. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt wertvolle Tipps für den baulichen Hitzeschutz.
Sonnenschutz für Fenster und Dach
Um die Wärme erst gar nicht in die Räume zu lassen, sollte möglichst außen am Haus ein Sonnenschutz in Form von Rollläden, Klappläden, Jalousien oder Markisen angebracht werden. Vorbau-Rollläden können am fertigen Haus problemlos nachgerüstet werden. „Bei der Auswahl denkt man am besten auch an die Sicherheit und entscheidet sich für eine einbruchhemmende Variante mit Widerstandsklasse RC2 oder besser“, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Dachgeschosse sind im Sommer meist die heißesten Räume im Haus. Eine nachträgliche Wärmedämmung und Abdichtung halten die Hitze draußen. Dachflächenfenster sollten durch außenliegende Rollläden verschattet werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden sowohl außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen als auch nachträgliche Dachdämmungen gefördert und können jeweils mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst werden.
Natürliche Klimaanlage dank Fassaden- und Dachbegrünung
Begrünte Fassaden mindern nicht nur Lärm, sondern sie kühlen Gebäude an heißen Sommertagen zusätzlich ab. Durch grüne Fassaden wird zudem verhindert, dass sich die Außenwände aufheizen. Für diese positiven Effekte müssen keine teuren vertikalen Gärten mit aufwendiger Bewässerung angelegt werden. Rankhilfen, an denen Kletterpflanzen entlang wachsen, erfüllen den gleichen Zweck. Ausreichende Abstände zwischen Fassade und Rankgittern verhindern Schäden am Putz.
Auch Grünflächen auf dem Dach können eine kühlende Wirkung haben. Hier sollte immer ein Experte zurate gezogen werden, da das Gewicht von Erde, Pflanzen und abgefangenem Regenwasser die Statik des Gebäudes beeinflusst. Besonders wichtig ist dabei eine gute Abdichtung.
Bei Fragen zum baulichen Hitzeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Nützliche Tipps erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in den bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Kaufen oder Erben: Diese Sanierungspflichten gelten für neue Hausbesitzer
Presseinformation vom 01.06.2022
Werden Ein- oder Zweifamilienhäuser verkauft oder vererbt, entstehen für die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer Pflichten zur energetischen Sanierung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen Wohngebäude bezüglich der energetischen Effizienz erfüllen müssen.
Derzeit sind lediglich langjährige Hauseigentümer von vielen Pflichten zur Energieeffizienz befreit. „Bei einem Eigentümerwechsel müssen Altbauten innerhalb einer Frist von zwei Jahren so überholt werden, dass sie modernen energetischen Anforderungen genügen“, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern. Das Gebäudeenergiegesetz regelt für die Bereiche Heizung und Gebäudehülle, welche Änderungen an Wohngebäuden verpflichtend sind.
Wechsel auf erneuerbare Energie wird gefördert
Gas- oder Ölheizkessel, die beim Hausverkauf älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Ausgenommen davon sind alte Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden. Ein Wechsel auf Heiztechniken, die erneuerbare Energie nutzen, wird dabei vom Staat mit bis zu 45 Prozent der Kosten unterstützt. Zu diesen zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Nah- und Fernwärme aus erneuerbarer Energie. „Die Zuschüsse müssen vor Auftragsvergabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wer die Maßnahmen finanzieren will, kann anstelle eines direkten Zuschusses einen Förderkredit der KfW mit Tilgungszuschuss bei seiner Hausbank beantragen“, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Der zweite Bereich der Sanierungspflicht betrifft die oberste Geschossdecke. Fehlt dort bislang ein Wärmeschutz, muss die Decke nachträglich gedämmt werden. Werden die Vorschriften des GEG nicht erfüllt, drohen Bußgelder.
Heizsysteme für die Zukunft rüsten
Angesichts der hohen Energiepreise empfiehlt die Verbraucherzentrale Bayern sogar mehr zu tun, als der Gesetzgeber verlangt. „Neue Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an ohnehin nicht mehr eingebaut werden. Mit Blick auf die steigenden Preise verlieren auch Gasheizkessel zunehmend an Attraktivität“, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Bei einer Gebäudesanierung geht es um hohe Investitionen und Fördermittel. Daher sollte vor einer Entscheidung stets eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Nützliche Tipps erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de und in den bundesweit kostenfreien Onlinevorträgen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Kontaktdaten:
Katrin Riedmayr
Klimaschutzmanagerin Landkreis Dingolfing-Landau
Tel.: 08731 87 172