Laufzeit: 1. September 2022 – 31. Dezember 2024
Die Förderung des Individuellen Sanierungsfahrplans wurde eingestellt, lediglich Erstenergieberatungen werden weiterhin gefördert.
Angesichts steigender Energiepreise, schwindender Ressourcen und einer steigenden Belastung für das Klima und die Umwelt fördert der Landkreis die Energieberatung für Wohngebäude im Landkreis.
Die Maßnahme Energieberatung im Landkreis soll zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen, insbesondere bis 2045 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Dazu werden über den Kreishaushalt Mittel, zunächst befristet bis Ende nächsten Jahres zur Verfügung gestellt. Die Beratungsform „Erstenergieberatung“ wird für den Interessenten mit bis zu 200 Euro gefördert. Die Beratung muss durch einen Berater aus der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes erfolgen.
Erstenergieberatung
Die Erstenergieberatung gibt einen schnellen, ersten Überblick über die Energieverwendung, -verteilung und -erzeugung eines Gebäudes, um Ansätze für eine energetische Optimierung abzuleiten. Bei der Erstenergieberatung kommt der ausgewählte unabhängige Energieberater vor Ort, um sich einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes zu verschaffen. Dabei werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Geräteausstattung, die Heizungsanlage und die Gebäudehülle sowie Sparpotenziale betrachtet. Die Ergebnisse der Vor-Ort-Prüfung stellt der Berater in einem Beratungsprotokoll zusammen, in dem er auch sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorschlägt. Im persönlichen Gespräch berät der Berater zudem, wie die Vorschläge kostengünstig umgesetzt werden können. Dabei geht es auch um Fördermöglichkeiten.
Vorgehen der Energieberatung im Landkreis
Der folgende Ablauf liegt einer erfolgreichen Förderung durch den Landkreis Dingolfing-Landau zugrunde:
Energieberater/ -in auswählen: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Terminvereinbarung: Energieberater über Förderprogramm informieren
Vorbereitung auf Termin: Fragen überlegen
Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch
Übergabe von Beratungsprotokoll und weiteren Dokumenten
Unterlagen beim Landratsamt zur Prüfung einreichen (Per Mail an Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de)
Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung erhalten
1. Vorplanung
- Entscheidung für einen Energieberater/ eine Energieberaterin: Ziehen Sie hier die Energieeffizienz-Expertenliste zu Rate
- Vereinbaren Sie einen Termin für die Vor-Ort-Energieberatung und informieren Sie den Energieberater/ die Energieberaterin über das Förderprogramm des Landkreises zur Energieberatung
- Bereiten Sie sich auf den Termin vor: Notieren Sie sich Fragen
2. Energieberatung
- Vor-Ort-Begehung und Beratungsgespräch: Der Energieberater führt die „Erstenergieberatung“ durch
- Übergabe der Dokumente an den Beratenen
3. Förderabwicklung
- Die einzureichenden Unterlagen umfassen
- Auszahlungsantrag Energieberatung
- Rechnungsnachweis (Rechnung(en)/ Quittung(en))
- Scannen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag sowie den Rechnungsnachweis ein
- Reichen Sie alle relevanten Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse ein: Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de (Betreff: Energieberatung Vorname Nachname)
- Bitte beachten Sie außerdem die Förderrichtlinie sowie die Datenschutzinformation. Im Falle des früher geförderten Individuellen Sanierungsfahrplans ist auch die Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude zu berücksichtigen.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den entsprechenden Betrag überwiesen
Wichtige Dokumente zum Download
Förderrichtlinie Energieberatung 2024
Auszahlungsantrag Energieberatung
Datenschutzinformation Energieberatung
Merkblatt Erstenergieberatung 2024
FAQ
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe für die “Erstenergieberatung” beträgt bis zu 200,00 €, maximal wird jedoch der Rechnungsbetrag gefördert.
Für die Berechnung der Förderung des Landkreises sind die Bruttowerte ausschlaggebend.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Energieberatung in Form einer “Erstenergieberatung”. Die Energieberatung ist an einem Wohngebäude im Landkreisgebiet Dingolfing-Landau durchzuführen. Gefördert wird maximal eine Energieberatung pro Wohngebäude.
Wer ist antragsberechtigt?
Gewährt wird die Förderung dem/ der privaten Eigentümer/ -in im Landkreis Dingolfing-Landau, bei welchem die Energieberatung durchgeführt wurde.
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter und Pächter
Wie beantrage ich die den Zuschuss des Landkreises zur Energieberatung?
Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Auszahlungsantrag mit einem Rechnungsnachweis der stattgefundenen Energieberatung über Klimaschutz@landkreis-dingolfing-landau.de ein.
Wie finde ich einen geeigneten Energieberater?
Geben Sie auf der Seite https://www.energie-effizienz-experten.de/ Ihren Wohnort ein und Sie finden eine Liste der anliegenden qualifizierten Energieberater.
Wie erhalte ich die Förderung?
Nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und erfolgreicher Prüfung wird die Förderung auf das im Auszahlungsantrag angegebe Konto überwiesen.