Im Falle einer Niederlassung stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Landarztprämie (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)
Hausärztinnen und Hausärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie weitere familiennahe Facharztgruppen können im Falle einer Niederlassung oder Filialbildung auf dem Land die Landarztprämie beantragen. Ärztinnen und Ärzte werden hierbei mit bis zu 60.000 Euro unterstützt, während die Prämie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bis zu 20.000 Euro beträgt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Höhe sowie zur Antragstellung finden Sie hier.
Niederlassungsförderung (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns)
Bei einer Niederlassung in einem (drohend) unterversorgten Planungsbereich kann ein einmaliger Zuschuss zu den Investitionskosten beantragt werden. Dieser beträgt bis zu 90.000 Euro bei einem unversorgten Planungsbereich bzw. bis zu 60.000 Euro in einem drohend unterversorgten Planungsbereich. Wichtige Fördervoraussetzungen und Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Praxisaufbauförderung (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns)
In einem unterversorgten Planungsbereich können Ärztinnen und Ärzte förderfähiger Arztgruppen einen Zuschuss zur Praxisaufbauförderung beantragen. Der Zuschuss wird für zwei Jahre gewährt und berechnet sich je Quartal neu. Die Höhe bestimmt sich aus der Differenz von 85 Prozent des durchschnittlichen Fachgruppenumsatzes. Weitere Informationen und Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Einrichtung einer Zweigpraxis (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns)
In einem (drohend) unterversorgten Planungsbereich kann ein Zuschuss zu den Investitionskosten von bis zu 22.500 Euro in einem unterversorgten Planungsbereich sowie bis zu 15.000 Euro in einem drohend unterversorgten Planungsbereich beantragt werden. Nähere Informationen und Voraussetzungen erhalten Sie hier.
Weitere regionale finanzielle Fördermöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bietet weitere finanzielle Fördermöglichkeiten:
- Beschäftigung eines angestellten Arztes / Psychotherapeuten
- Investitionskosten im Rahmen der Anstellung
- Beschäftigung einer Assistentin
- Fortführung einer Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus
- Beschäftigung Weiterbildungsassistent / Psychotherapeuten in Ausbildung
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen, inkl. Voraussetzungen und Antragsunterlagen finden Sie hier.