Ausbildungsverbund Pflege Region Dingolfing-Landau

Um die generalistische Pflegeausbildung in der Region Dingolfing-Landau zu stärken und auszubauen, gründen die Pflegeschule sowie einige praktische Einrichtungen zu Beginn des Ausbildungsjahres 2024/2025 einen Ausbildungsverbund. Im Rahmen des Ausbildungsverbundes einigen sich alle Vertragsparteien auf ein gemeinsames Ausbildungsverständnis mit festgelegter Aufgabenverteilung, Abläufen und Strukturen. Der Verbund beinhaltet zudem Regelungen zur Finanzierung sowie einheitliche Qualitätsstandards.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

GGSD Pflegeschule

Ansprechpartnerin Miriam Kirchner

Kontaktdaten:
Tel: 01578 5505844
Mail: miriam.kirchner@ggsd.de

Aufgaben:

  • erste Ansprechpartnerin für interessierte Neumitglieder
  • Einsatzplanung
  • Praxisbesuchsplanung

Gesundheitsregionplus

Ansprechpartnerin Verena Eberl

Kontaktdaten:
Tel: 08731 87 582
Mail: gesundheitsregionplus@landkreis-dingolfing-landau.de

Aufgaben:

  • Verbundkoordination

Präambel

Mit dem Pflegeberufegesetz (PfIBG) vom 17. Juli 2017 werden die bisherigen getrennten Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie zum Altenpfleger in einer einheitlichen generalistischen Ausbildung zu Pflegefachpersonen vereinigt.

Die Ausgestaltung der Ausbildung wird durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vom 2. Oktober 2018 (PflAPrV) konkretisiert. Einzelheiten zur Finanzierung sind in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung vom 2. Oktober 2018 (PflAFinV) beschrieben.

Die generalistische Ausbildung hat zum Ziel, die Auszubildenden in allen Bereichen der Pflege zu schulen und auszubilden, so dass die künftigen Pflegefachkräfte universell für die kommenden Herausforderungen in der Pflege aufgestellt sind. Hierfür sieht das PfIBG vor, dass die Auszubildenden neben den regulären praktischen Pflichteinsätzen in der stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Akut- und Langzeitpflege weitere Einsätze absolvieren müssen, wie z.B. den Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung.

Gemäß § 8 Abs. 3 PfIBG gehört es zu den Aufgaben der Träger der praktischen Ausbildung, über Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen die praktische Ausbildung auch in den Bereichen und Fachgebieten sicherzustellen, für die er selbst keine geeigneten Einsatzbereiche anbieten kann. Der Träger der praktischen Ausbildung muss demnach mit einer Vielzahl an Einrichtungen kooperieren. Kooperierende Einrichtungen können weitere Träger der praktischen Ausbildung sowie jegliche Einrichtungen sein, bei denen Auszubildende nach Anlage 7 zur PflAPrV einen praktischen Einsatz ableisten können, sowie Pflegeschulen. Sinn und Zweck dieser Kooperationsvereinbarung des Ausbildungsverbundes der Region Dingolfing-Landau ist, mit allen kooperierenden Einrichtungen ein Netzwerk hinsichtlich der neuen Pflegeausbildung zu gründen, um gemeinsam die Pflegeausbildung in der Region auf Dauer zu sichern.

Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 PfIBG können die Aufgaben eines Trägers der praktischen Ausbildung nach § 8 Abs. 3 PfIBG von einer Pflegeschule wahrgenommen werden, wenn Trägeridentität besteht oder wenn der Träger der praktischen Ausbildung die Wahrnehmung der Aufgaben durch Vereinbarung auf die Pflegeschule übertragen hat. Die Träger der praktischen Ausbildung gemäß Anlage 1 übertragen diese Aufgaben an die Pflegeschule(n) der Region Dingolfing-Landau. Die Pflegeschule(n) arbeiten eng zusammen. Die Letztverantwortung für die Ausbildung kann nicht übertragen werden und
verbleibt bei den Pflegeschulen.

Anlage 1 enthält eine Übersicht und kurze Beschreibung der Parteien dieser Kooperationsvereinbarung des Ausbildungsverbundes der Region Dingolfing-Landau. Anlage 1 enthält auch die Rechnungsanschriften der Träger.

Schulrechtliche Regelungen bleiben von dieser Kooperationsvereinbarung unberührt. Neben dem Ausbildungsverhältnis gemäß Abschnitt 2 des PfIBG wird zwischen dem Träger der jeweiligen Pflegeschule und dem jeweiligen Auszubildenden auch ein schulrechtliches Rechtsverhältnis (Schulvertrag mit Rechtsstatus Schüler) begründet. Daher ist in der vorliegenden Vereinbarung sowohl von Auszubildenden beziehungsweise dem Ausbildungsverhältnis als auch von Schülern die Rede. Die Parteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

Die Verbundmitglieder

Praktische Einrichtungen