Zentraler Bestandteil des Klimaschutzkonzepts für den Landkreis ist der Maßnahmenkatalog. Darin sind die wichtigsten bereits erfolgten Klimaschutzmaßnahmen sowie neu entwickelte Klimaschutzmaßnahmen, die kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben) und langfristig (mehr als sieben Jahre) umgesetzt werden sollen, aufgeführt. Der Maßnahmenkatalog ist ein dynamisches Element und entwickelt sich mit dem Umsetzungsprozess.Die neuen Maßnahmen wurden partizipativ mit den Akteuren erarbeitet. Sie spiegeln die THG-Minderungsziele, die Szenarienannahmen und den Partizipationsprozess wider und bilden somit den umsetzungsorientierten Teil des Klimaschutzkonzepts.
Beschreibung der Handlungsfelder
Die Handlungsfelder des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises umfassen ein breites Spektrum und bestehen aus Privaten Haushalten, Beschaffungswesen, Erneuerbare Energien, dem Sektor Gewerbe, Dienstleistung und Handel, den eigenen Liegenschaften, der Mobilität, der Wärme- und Kältenutzung und der IT-Infrastruktur. In Anlehnung daran ist auch der Maßnahmenkatalog gegliedert.
Handlungsfeld 1: Übergeordnete Maßnahmen
Handlungsfeld 2: Kreisverwaltung
Kreiseigene Liegenschaften
Beschaffungswesen
IT-Infrastruktur
Handlungsfeld 3: Private Haushalte
Handlungsfeld 4: Gewerbe, Dienstleistung, Handel und Industrie
Handlungsfeld 5: Erneuerbare Energien
Handlungsfeld 6: Wärme- und Kältenutzung
Handlungsfeld 7: Mobilität
Bei der Auswahl der Handlungsfelder und Maßnahmen wurde auf den Wirkbereich des Landkreises geachtet. Die eigene Kreisverwaltung mit den Liegenschaften und Teilbereichen (z. B. Beschaffung) steht unter direktem Einfluss und kann daher eigenverantwortlich angegangen werden.
Aus der Energie- und THG-Bilanzierung wurde deutlich, dass die Mobilität, GDH mit Industrie und die privaten Haushalte zu großen Teilen für die CO2-Emissionen verantwortlich sind. Daher möchte der Landkreis hier unterstützend ansetzen. Aus der Potenzialanalyse wurde deutlich, dass in diesen Handlungsfeldern viel unausgeschöpfte Potenziale vorhanden sind.
Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen
Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt primär auf Grundlage des CO2-Einsparpotenzials. Die Abhängigkeiten von Maßnahmen untereinander werden ebenfalls mit einbezogen. Neben der Wirksamkeit sind weiterhin die Umsetzbarkeit und finanzielle Tragbarkeit qualitative Auswahlkriterien für die Priorisierung der Klimaschutzmaßnahmen. Maßnahmen mit großem Einsparpotenzial und verhältnismäßig geringen Kosten werden zeitlich priorisiert.
Zu beachten ist, dass sich die ausgewiesenen Priorisierungen und Kosten durch Veränderungen der politischen bzw. fördertechnischen Rahmenbedingungen ändern können und dass die davon betroffenen Maßnahmen Auswirkungen auf komplementäre Maßnahmen haben können.