Handlungsfeld 2: Kreisverwaltung

Im Handlungsfeld „Kreisverwaltung“ (II-KV) kann der Landkreis direkten Einfluss nehmen, da sich die Maßnahmen im unmittelbaren Wirkungsbereich befinden. Für den kommunalen Klimaschutz in der gesamten Kommune ist es wichtig, eigene Verbesserungspotenziale wahrzunehmen und mit Vorbildcharakter zu handeln.

  • Kreiseigene Liegenschaften/ Zuständigkeiten (II-KV-L)
  • Beschaffungswesen (II-KV-B)
  • IT-Infrastruktur (II-KV-I)
II-KV-L-1 Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement

Maßnahmenbeschreibung

Es erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept durch Klimaschutzmanagement und Klimaschutzmanager*in im Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement im Rahmen der Kommunalrichtlinie.

  • Mit dem Projekt „KSI: Klimaschutzmanagement und Klimaschutzkonzept für die eigenen Zuständigkeiten des Landkreises Dingolfing-Landau – Erstvorhaben“ hat der Landkreis die feste Verankerung von Klimaschutz innerhalb der Landkreisverwaltung angestoßen
  • Im Rahmen des Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement kann der Landkreis das Potenzial des bestehenden Klimaschutzkonzeptes voll ausschöpfen und die konkreten Maßnahmen umsetzen. Dadurch können Treibhausgasemissionen eingespart und ein wichtiger Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen geleistet werden. Der/ die Klimaschutzmanager(-in) hilft dabei, den Klimaschutz auf allen Ebenen weiter zu verstetigen, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.
  • Professionelle Kommunikation der Ergebnisse des Klimaschutzkonzepts sowie der Zielsetzung (z. B. „CO2-Neutralität bis 2040“) und die dafür notwendigen Maßnahmen
    • Publikation des Klimaschutzkonzeptes
    • Transparente Darstellung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes und der Projekte
  • Regelmäßiges Controlling, um auf Landkreisebene Maßnahmen nachzusteuern, einzelne Meilensteine und das Gesamtziel zu erreichen
  • Regelmäßige Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz und der Klimaschutzmaßnahmen (unter Verwendung geeigneter Software)
II-KV-L-2 Aufbau einer zentralen Informationsplattform auf Landkreisebene

Maßnahmenbeschreibung

Eine zentrale digitale Informationsplattform zum kommunalen Klimaschutz auf Landkreisebene wird aufgebaut. Diese bietet umfassende Informationen zum kommunalen Klimaschutz und gibt Unterstützung für die Umsetzung kommunaler Klimaschutzprojekte, natürliches Praxiswissen und stellt hilfreiche Tools und Best-Practice-Beispiele, Fördermöglichkeiten und aktuelle Aktionen und Veranstaltungen wie z. B. Wettbewerbe dar. Weiterhin sind hier Unterstützungs- und Beratungsangebote zu finden. Die Plattform wird laufend aktualisiert und dient als digitale Anlaufstelle um fachspezifische Inhalte abzurufen.

Die Akteursbeteiligung ergab, dass z. B. folgende Themen behandelt werden:

  • Allgemeine Informationen zu Erneuerbaren Energien, Bürokratieprozess bei Errichtung von EE-Anlagen, Ansprechpartner Energieversorgungsunternehmen
  • Umweltbildung für Erwachsene
II-KV-L-3 Unterstützer im „Team Energiewende Bayern“

Maßnahmenbeschreibung

Das „Team Energiewende Bayern“ ist eine Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Unterstützer im Team Energiewende sind Kommunen, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen oder andere Institutionen, die sich besonders für die Energiewende in Bayern engagieren und eine Vorreiterrolle einnehmen. Sie wirken als Multiplikatoren für die Gesellschaft, geben ihre Erfahrungen weiter und motivieren die Energiezukunft gemeinsam voranzubringen. Der Landkreis Dingolfing-Landau wirkt seit 2023 als Unterstützer im „Team Energiewende Bayern“.

  • Der Landkreis Dingolfing-Landau nimmt weiterhin die Rolle als Unterstützer wahr und beteiligt sich an Aktionen, Thementagen und -wochen der Initiative des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und bewirbt diese öffentlichkeitswirksam
  • Der Landkreis nutzt das Akteursnetzwerk für Kooperationen, Erfahrungsaustausch und als Multiplikator
  • In seiner Vorreiterrolle informiert der Landkreis Akteure und die Kommunen des Landkreises über Klimaschutzmaßnahmen
II-KV-L-4 Klimarelevanz-Prüfung

Maßnahmenbeschreibung

Etablierung der „Klimarelevanz-Prüfung“: Politische Beschlussvorlagen des Landkreises werden auf ihre klimatischen Auswirkungen hin überprüft. Durch diese abschätzende Abfrage der politischen Willensbildung soll sichergestellt werden, dass schon frühzeitig die Themen „Klimaschutz“ und „Klimaanpassung“ berücksichtigt werden.

Ziel ist die Klimarelevanz-Prüfung auch in den Kommunen des Landkreises anzuwenden.

  • Vorgehensweise mittels einer einfachen und wenig aufwändigen, jedoch gut nachvollziehbaren und sachgerechten Orientierungshilfe als Entscheidungsgrundlage
  • Einschätzung und Prüfung hinsichtlich positiver und negativer Auswirkungen auf den Klimaschutz
  • Prüfung von Optimierungspotenzialen bzw. Ergreifung von Kompensations- oder Ausgleichsmaßnahmen
  • Sensibilisierung der Sachgebiete für die Klimaauswirkungen der Vorhaben und Maßnahmen durch Einschätzung und Prüfung durch die zuständigen Fachressorts mit Sachkenntnis
  • Umsetzung zur Steigerung des Klimaschutzes in der gesamten Verwaltung
  • Unterlagen und Beratung der Kommunen im Landkreis
II-KV-L-5 Ausstattung des Klimaschutzmanagements mit Mitteln und Kompetenzen

Maßnahmenbeschreibung

Schaffung von zusätzlichem Personal (Resort und Budget) für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und Entwicklungsförderung

  • Dringender Handlungsbedarf Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung umzusetzen
  • Erweitertes Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements
II-KV-L-6 Moorschutz im Landkreis Dingolfing-Landau

Maßnahmenbeschreibung

Ergreifung von Moorschutzmaßnahmen zur Verhinderung klimaschädlicher Auswirkungen und der Bindung von CO2 durch den Erhalt der Moorböden (Wiedervernässung von Moorflächen in großem Stil/ Renaturierung von Flächen)

Folgende Maßnahmenvorschläge wurden im Rahmen der Akteursbeteiligung erarbeitet:

  • Emissionsbilanzierung (Mooremissionskarten für die Moorflächen im Landkreis) und Handlungsempfehlung (Betrachtung der Moorflächen hinsichtlich Ihrer Klimawirkung und Potenziale, da nach BISKO-Verfahren im KSK nicht möglich)
  • Erstellung eines Konzepts zur Bewirtschaftung von Moorflächen
  • Informationen/ Best-Practice-Beispiele Paludikultur/ Moornutzung
II-KV-L-7 Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung zur Steigerung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Maßnahmenbeschreibung

Nachhaltigkeit, Energieeinsparung und Energieeffizienz in der Landkreisverwaltung können durch ein konsequentes und korrektes Nutzverhalten der Mitarbeitenden gesteigert werden. Daher werden diese routinemäßig in klimarelevanten Bereichen geschult und sensibilisiert. Dies erfolgt über Informationsveranstaltungen, Aktionen und weitere Formate. Die Kommunen und Unternehmen des Landkreises sollen nach Möglichkeit miteinbezogen und dadurch unterstützt werden.

  • Nachhaltige Beschaffung in der öffentlichen Hand
  • Jährliche Schulung von Liegenschaftsmanagern/ Hausmeistern (z. B. Senkung Energieverbrauch)
  • Mitarbeitersensibilisierung für klimafreundliche Verkehrsmittel
  • Moderne Arbeitszeitmodelle
  • Klimafreundliche Verkehrsmittel, ÖPNV und Fahrrad
  • Dienstanweisungen
  • Teilnahme am Projekt „Kommunale Klimascouts“
II-KV-L-8 Erneuerbare Energien bei kreiseigenen Liegenschaften

Maßnahmenbeschreibung

Die Energieversorgung der landkreiseigenen Liegenschaften wird auf eine Versorgung aus erneuerbaren Energiequellen umgestellt. Die weitere fachgerechte Errichtung/ Instandhaltung von Solarenergie- und Photovoltaikanlagen bei den kreiseigenen Liegenschaften macht Potenziale nutzbar. Neben dem positiven Effekt auf das Klima, können zudem Kosten eingespart und die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Der Landkreis wird seiner Vorbildrolle gerecht.

  • Sukzessive Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen bei kommunalen Gebäuden auf Dach und Fassade
  • Überprüfung der Installation von Erneuerbaren Energien (z. B. PV- und/ oder Solarthermieanlagen) bei Neubauten und energetischen Sanierungen bzw. Modernisierungen
  • Berücksichtigung von Speichersystemen
II-KV-L-9 Energiemanagement für die kreiseigenen Gebäude

Maßnahmenbeschreibung

Einführung einer Energiemanagement-Software für die kommunalen Gebäude

 

Ein kommunales Energiemanagement stellt die optimale Versorgung der landkreiseigenen Liegenschaften mit Energie sicher. Zugeführte und benötigte Energie werden bedarfsgerecht geplant und gesteuert. Der Fokus liegt auf den Energieeffizienzgewinnen, um nicht nur den Ausstoß von Treibhausgasen zu vermeiden, sondern auch die Betriebskosten zu senken. Voraussetzung hierbei ist die Erhebung relevanter Daten (Strom und Wärme) durch den Einsatz geeigneter Energiemesstechnik.

  • Erwerb und Installation Energiemanagement-Software, sowie Einbindung und Installation
  • Schulungen und Fortbildungen des Personals (z. B. Hausmeister der Liegenschaften)
  • Digitale Erfassung und Eingabe von Verbrauchswerten und Energieberichterstellung
  • Ergebnisse werden zur Planung von Sanierungsmaßnahmen herangezogen, um die energetische Qualität des Gebäudebestands kontinuierlich zu verbessern
II-KV-L-10 Energetische Sanierung kreiseigener Liegenschaften

Maßnahmenbeschreibung

Durch die energetische Sanierung (technische, investive Maßnahmen) kann bei den kreiseigenen Liegenschaften Energie eingespart werden, der Gebäudebestand wird dekarbonisiert und die Treibhausgasemissionen werden verringert.

Die Maßnahme bietet eine gute Ergänzung zur Maßnahme „Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung zur Steigerung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz“ (II-KV-L-7).

Im Gegensatz zum Energiemanagementsystem, das den alltäglichen Betrieb der Gebäude fokussiert, ist die Koordination der energetischen Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften essenziell für eine langfristige Planung der Vorhaben in der Vielzahl an Objekten. Im Gebäudebestand ohnehin fällige Instandhaltungsmaßnahmen sollten zusammen mit Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden.

  • Priorisierung zukünftiger energetischer Sanierungsmaßnahmen (Gebäude-/ Sanierungskonzept/ -fahrplan)
  • Ziel ist die Verfolgung höherer Standards als gesetzlich vorgegeben (z. B. Baustoffe, Effizienzhausklassen)
  • Einsatz Erneuerbarer Energien auch bei der Wärmeversorgung (sukzessive und sinnvolle Umstellung der Wärmeversorgung und Heizsysteme) und Eigenstromverbrauch sinnvoll maximieren
  • Aktualisierung der Gebäudeenergieausweise
  • Umsetzung von Einzelprojekten z. B. Umstellung der Beleuchtung
II-KV-L-11 Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bei kreiseigenen Neubauten

Maßnahmenbeschreibung

Durch möglichst hohe energetische Baustandards bei Neubauten des Landkreises Dingolfing-Landau werden die Energiebedarfe von Beginn an möglichst geringgehalten.

Energieeffizient zu bauen, bedeutet, ein Bauwerk mit dem kleinstmöglichen Energieverbrauch zu errichten und zu betreiben. Zum Energieverbrauch zählen v. a. Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung. Gesetzliche Standards und Richtlinien wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreiben vor, wie viel Strom, Gas, Heizöl etc. energieeffiziente Häuser verbrauchen dürfen.

  • Bewertungskriterien für nachhaltiges Bauen, Sanieren und Bauunterhalt und Anwendung im kreiseigenen Hochbau und Tiefbau (Kriterienkatalog/ Leitfaden/ Dienstanweisung)
  • Der Landkreis strebt möglichst hohe energetische Standards über den gesetzlichen Mindestvorgaben an und setzt beim Neubau die Anforderungen von Effizienzhaus-Stufe 40 um: Die Kennzahl 40 gibt an, dass das Effizienzhaus nur 40 % Primärenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (nach Gebäudeenergiegesetz). Zudem liegt der Transmissionswärmeverlust bei nur 55 % des Referenzgebäudes. Der bauliche Wärmeschutz ist somit um 45 % besser.
  • Im Vorfeld zu Bauvorhaben sind Alternativlösungen zum Neubau zu prüfen (z. B. Sanierung von Bestandsgebäude)
  • Der Landkreis Dingolfing-Landau bevorzugt möglichst klimaschonende und nachhaltige Baustoffe
II-KV-L-12 Ökostrom für die kreiseigenen Liegenschaften

Maßnahmenbeschreibung

Bereits seit einigen Jahren bezieht der Landkreis 100% Ökostrom. Dies wird auch bei zukünftigen Stromlieferverträgen beibehalten werden.

Der Landkreis signalisiert dadurch weiterhin die Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien.

Ein sinnvoller Ausbau von Erneuerbaren Energien und Eigenverbrauch senken den Strombezug aus dem Netz.

II-KV-B-1 Klimaschutz als Entscheidungskriterium bei Beschaffung, Ausschreibungen und Vergaben

Maßnahmenbeschreibung

Interdisziplinäre Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaspekten bei der Konzeption von Vergabeverfahren und Ausschreibungen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises und Erstellung der Dokumente mit transparenter Darstellung in den Unterlagen

Ziel ist es Klimaschutz als Entscheidungskriterium bei Beschaffung, Ausschreibung und Vergaben auch in den Kommunen des Landkreises anzuwenden.

 

  • Ziel ist vor allem die Minimierung der Emissionen und des Energieverbrauchs durch die Einführung von Klimaschutzkriterien
  • Die Beschaffung der öffentlichen Hand kann einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Der Landkreis kann bei der Nachfrage (z. B. Auswahl von Vertragspartnern) Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigen
  • Bevorzugung und bessere Einstufung von Dienstleistungen und Gütern, die im Vergleich zu mehr Klimaschutz beitragen; Neuanschaffungen orientieren sich nicht nur an Preis und Leistungsfähigkeit, sondern auch an der Klimawirkung und der Energieeffizienz
  • Es werden verbindliche Kriterien zu klimaschonenden und energieeffizienten Produkteigenschaften bei der Beschaffung festgelegt; Zu berücksichtigen ist dabei auch die Kostenwirkung d. h. Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Produkten (Kriterien und Labels für unterschiedliche Produktgruppen)
  • Möglichst nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Beschaffung der Büroausstattung und des Inventars
  • Lebensmittel mit einem geringeren CO2-Fußabdruck (z. B. Regionale Lebensmittel) werden bei z. B. Catering-Dienstleistungen bei der Bewertung besser eingestuft; es wird überprüft wo auf saisonale/ regionale Lebensmittel bzw. Lebensmittel mit geringerem CO2-Fußabdruck umgestellt werden kann
  • Beschaffungskriterien für künftigen Fahrzeugkauf unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten
  • Entwicklung von Leitfäden (z. B. Durchführung nachhaltige Veranstaltung)
  • Orientierung an Leitfäden (z. B. Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (UBA, 2022)), Zertifikaten, Recyclingfähigkeit, Inhaltsstoffe, Lebensdauer
II-KV-I-1 Digitalisierung und nachhaltigere Informations- und Kommunikationstechnik in der Verwaltung stärken

Maßnahmenbeschreibung

Die Digitalisierung bedeutet für die öffentliche Verwaltung einen Transformationsprozess. Neue Technologien können in der Behörde sinnvoll und gewinnbringend genutzt werden. Daher soll ein konsequenter Einsatz der umweltverträglichsten IT-Produkte und IT-Dienstleistungen erfolgen. Der Energieverbrauch ist nach Möglichkeit zu reduzieren. Auf eine gute Kommunikation mit Veranstaltungen und Dialog der Beteiligten ist weiterhin zu achten.

  • Verstärkte Digitalisierung von Prozessen
    • Dokumentenmanagementsystem und Workflow
    • Ausweitung der digitalen Datenerfassung und E-Akte
    • Überprüfung weiterer Möglichkeiten zur Digitalisierung und künstlicher Intelligenz in der Verwaltung (digitale Bürgerservices z. B. Zulassungsstelle)
  • Energieeffiziente(s) und ressourcenschonende(s) Drucker(-ausstattung) und -verhalten: Effizienz, Lebensdauer, Stromverbrauch, Kompatibilität mit Recyclingpapier, Dezimierung von Kopier- und Druckgeräten
  • IT-Infrastruktur: Betriebsenergie und natürliche Ressourcen reduzieren
    • Energieeffiziente Klimatisierung Server-Raum
    • Nutzung der Abwärme der Server
  • Energiesparende/ -effiziente, nachhaltigere, stromsparende, umwelt- und ressourcenschonende Informations- und Kommunikationstechnik (Green-IT) bei Beamern, Tastaturen, Druckern, Multifunktionsgeräten, Telefonanlagen/ Voice-Over IP-Telefonen, Set-Top-Boxen, etc.
    • Beschaffung langlebiger Hardware
    • Hardware-Updates zur Verlängerung des Lebenszyklus
    • Weiterverwendung „leistungsschwacher“ PCs
    • Sukzessive Umstellung auf mobile Geräte (z. B. Notebooks) um Telearbeit zu ermöglichen
    • Sukzessive Umstellung auf einen großen Monitor statt zwei kleinen Monitoren
    • Lebenszyklusende: Recycling (Wiederaufbereitung, Second-Life) unter Beachtung des Datenschutzes (z. B. Modulare Smartphones: Testphase von Fairphones)
    • Energieeffizienter Rechenzentrenbetrieb (Umweltzeichen für Rechenzentren (DE-UZ 228))
    • Energieeffiziente Software: Prozessoren, Arbeitsspeicher (Ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DE-UZ 215))
    • Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels (Drucker, Multifunktionsgeräte)
  • Schulungen und Sensibilisierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um nachhaltiges und energiesparendes Verhalten zu fördern
    • Dienstanweisung (z. B. Bildschirmschoner, Dark Mode)
    • Steigerung der Akzeptanz bzgl. Home-Office/ Telearbeit um Fahrtwege zu vermeiden
    • Sensibilisierung bzgl. energieeffizientem und ressourcenschonenden Nutzverhalten bei der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Nutzung digitaler Angebote, Papierverbrauch/ Druckverhalten)
    • Handreichungen und Leitfäden als Handlungsempfehlung: z. B. Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: z. B. für Bürogeräte mit Druckfunktion
  • Schulungen für Bürgerinnen und Bürger in der Digitalisierung um Fahrten zu Ämtern zu reduzieren (z. B. Online-Formulare)
II-KV-I-2 Einführung der elektronischen Signatur

Maßnahmenbeschreibung

Einführung einer digitalen (revisionssicheren) Unterschrift zur Reduktion des Papierverbrauchs mit verstärkter Nutzung der E-Akte

  • Bei einer “qualifizierten elektronischen Signatur” handelt sich um eine Signatur auf einem hohen Sicherheitsniveau. Qualifizierte elektronische Signaturen müssen insbesondere auf einem qualifizierten Zertifikat beruhen, das von einem qualifizierten Vertrauensdienstanbieter ausgestellt wurde und mit einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit (zum Beispiel einer Signaturkarte) erzeugt sein
  • Die Umstellung erfolgt sukzessive in verschiedenen Verwaltungsbereichen, um Ressourcen (Papierverbrauch, Tinte), Transportwege und Zeitaufwand für die Beschäftigten zu mindern