Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU-Kommission ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH.
Bayern Innovativ: Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen, stationären Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung gilt nicht für E-Ladepunkte, die rein privat genutzt werden.
Fördergegenstände:
- Laden an touristischen Betrieben
- Kommunales Laden
- Flottenladen
- Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause
rein private Nutzung im Betrieb; max. 1.500 €/LP; max. 90%
Frist: voraussichtlich Ende 2022
Auf der Website von Bayern Innovativ finden Sie weitere Informationen
Mit dem Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ (Richtlinie KsNI) sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr gesenkt werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse.
BAG – KsNI: Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur
Fördergegenstände:
- Machbarkeitsstudien
- Klimaschonende Nutzfahrzeuge
- Klimaschonende Infrastruktur
Zuschuss 80 % der Investitionsmehrkosten Fahrzeuge + 80% für zugehörige Ladeinfrastruktur
Frist: 10.08.2022
Auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr finden Sie weitere Informationen
Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Rahmenbedingungen gibt es bei der Online-Informationsveranstaltung
Elektromobilität im Handwerk – Stand der Technik und Förderung am 13.07.2022 ab 09:00 Uhr