Bundespräsident Christian Wulff hat bereits am 22. Dezember 2011, das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt.
In aller Kürze zum Hintergrund des Gesetzesvorhabens (Änderungen zum Gründerzuschuss):
- Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Gründungszuschuss, Umwandlung in eine Ermessensleistung
- Zugleich Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro
- Kürzung der entscheidenden ersten Phase des Gründungszuschusses (in Höhe des Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 Euro Zuschuss zur Sozialversicherung) von neun auf sechs Monate
- Die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhöht. Die erste Förderphase (Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von neun auf sechs Monate gekürzt. Die zweite Förderphase (Pauschale in Höhe von 300 Euro) wird von sechs auf neun Monate verlängert. Die mögliche Gesamtförderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten.
- Gründungsüberzeugung und hohes Engagement werden gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit vom Gründer erwartet.
- Die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen wie bisher sachverständige Experten der Verbände, der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern vor Ort.
=> Die Kürzungen sind ab 1. November ohne Übergangsregelungen in Kraft getreten